1. Geltungsbereich
Die Firma „Landimmobilien Manz“ (im folgenden landimmobilie genannt) erbringt ihre Dienste im Bereich der Maklertätigkeit nach §34GewO auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgesehen ist. Angestellte sowie sonstige Mitarbeiter sind nicht befugt, ohne schriftliche Vollmacht oder Bestätigung mündliche wie schriftliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.
2. Haftungsausschluss
Die von Landimmobilie versandten Informationen basieren auf Informationen Dritter. Insbesondere getroffene Aussagen über Lage, Beschaffenheit, Größe und Konditionen der Immobilien bzw. der Grundstücke, wie die Zusicherung der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Freiheit erfolgen nach sorgfältiger Aufbereitung und bestem Wissen & Gewissen. Landimmobilie haftet nicht für die Richtigkeit bzw. die Vollständigkeit und Aktualität dieser Informationen. Abweichungen von genannten Angaben, Irrtum, Zwischenvermietung und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die Angebote erfolgen freibleibend.
3. Haftungsbeschränkung
Eine Haftung von Landimmobilie für mittelbare, unmittelbare, beiläufig entstandene Schäden oder Folgeschäden, die aufgrund oder im Zusammenhang oder der Nutzung der darin enthaltenen Inhalte entstehen, insbesondere entgangene Gewinne oder entstandene Verluste, Verluste von Daten, Arbeitseinstellungen, Richtigkeit der Ergebnisse, Computerstörungen oder -ausfälle ist ausgeschlossen.
4. Urheberrecht
Alle (graphischen) Abbildungen und Texte auf der Website, in Exposés, Plakaten und Broschüren, und sonstigen Werbeträgern von Landimmobilie sind Eigentum der Landimmobilie. Ohne schriftliche Bestätigung oder Vereinbarung dürfen sie weder kopiert, dupliziert, verbreitet, ausgestellt, reproduziert oder in sonstiger Form genutzt werden.
5. Vertraulichkeit
Sämtliche durch Landimmobilie erteilten Informationen und Unterlagen, ob in Schriftform, mündlich, elektronisch oder maschinell oder sonstiger Form, sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Sollte durch eine unbefugte Weitergabe dieser Informationen oder Unterlagen an Dritte ohne Zustimmung ein Vertrag, oder sonstige entgeltliche Leistungen entstehen, gleich zwischen wem und welcher Art, so ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, weitere Ansprüche auf Schadensersatz bleiben vorbehalten.
6. Provision
Ein Maklervertrag zwischen Landimmobilie und einem Kunden entsteht durch schriftlich fixierte Vereinbarung (z.B. Vermittlungsauftrag) oder auf Basis eines objektspezifischen Exposés (z.B. Anfrage eines Interessenten). Landimmobilie ist berechtigt, gleichzeitig für die Vertragsgegenseite sowohl entgeltlich wie auch unentgeltlich tätig zu werden. Die Unterrichtung eine beider Parteien ist nicht verpflichtend. Ein Provisionsanspruch entsteht und ist verdient durch das Zustandekommen eines Vertrages, der auf die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit von Landimmobilie zurückzuführen ist (z.B. Nachweis einer Immobilie, eines Grundstücks, einer Fläche in einer Immobilie, einer Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages). Im Falle der Vorkenntnis bitten wir um schriftliche Mitteilung innerhalb einer Woche gegenüber Landimmobilie. Bei Vertragsabschluss (z.B. Kauf-, Pacht- oder Mietvertrag) ist Mitursächlichkeit ist ausreichend. Auch ein Abschluss eines Vertrages über eine von Landimmobilie nachgewiesene Gelegenheit zu abweichenden Bedingungen (z.B. Vermietung statt Verkauf) und Konditionen (z.B. Kaufpreisänderung) des Ursprungsangebotes führt zum Zustandekommen eines Maklervertrages mit Provisionsanspruch. Maßgeblich ist hier der vom Auftraggeber angestrebte wirtschaftliche Erfolg. Ebenso entsteht gesondert und unabhängig ein Provisionsanspruch für Folge-Verträge, die durch den Erhalt des Angebotes bzw. Informationen von Landimmobilie im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Ansprüche auf Provisionen werden durch eine sog. Maklerklausel im Kaufvertrag abgesichert. Sie bleiben nach Abschluss eines Vertrags auch dann bestehen, wenn die Vertragsparteien gleich aus welchem Grund beschließen, den Vertrag aufzuheben oder zu kündigen. Der Provisionsanspruch bleibt ebenso bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung oder durch Eintritt eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt. Die Provision ist bei Abschluss eines Vertrages verdient und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zuzüglich der jeweils gesetzlichen MwSt. zur Zahlung fällig. Eine Kopie des Vertrages ist unverzüglich nach Abschluss an Landimmobilie zu übermitteln. Schadensersatz schuldet der arglistig Täuschende in Provisionshöhe, wenn ein Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten wird. Über einen erfolgten Vertragsabschluss ist Landimmobilie auch nach Beendigung eines Auftrages unverzüglich unter Benennung der wesentlichen Inhalte (z.B. Vertragsparteien, Höhe des Kaufpreises oder der Miete oder Pacht) zu unterrichten.
7. Provisionshöhe:
Individuelle Provisionsvereinbarungen sind schriftlich festzuhalten Provision An- und Verkauf (Haus- und Grundbesitz, Eigentumswohnungen) Käufer: 3,57% inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom notariell beur-kundeten Kaufpreis Verkäufer: 3,57 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom notariellbeurkundeten Kaufpreis, mindestens jedoch aus 100.000,-- Euro Provision private Vermietung und Verpachtung Vermieter: 2,38 Monatskaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer
8. Datenschutz:
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Telefonnummern, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Daten werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben, sie dienen der internen Abwicklung und als Nachweis beim Anbieter. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten. -> siehe auch unsere Datenschutzerklärung
9. Sonstiges:
Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig und für gewerbliche Kunden der Geschäftssitz des Maklers. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
© Friederike Manz – Ländliche Anwesen mit Charme